Rechtliches
Investorenhinweise
ÖRS Invest ist es wichtig, dass für die Anleger:innen die Chancen wie Risiken von Crowdinvesting und der Nachrangdarlehen transparent und verständlich dargestellt werden. Für Fragen zu Begriffen oder Prozessen haben wir Ihnen ein FAQ eingerichtet. Ist Ihnen dennoch etwas nicht klar oder eindeutig genug, kontaktieren Sie uns bitte – Ihr Hinweis könnte auch anderen helfen! Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.
Was steckt eigentlich hinter Crowdinvesting?
Beim Crowdinvesting auf der ÖRS Invest Plattform können Projekte und Unternehmen durch Nachrangdarlehen finanziert werden. Dabei wird ein Nachrangdarlehensvertrag direkt zwischen den Projektträgern oder Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person (z. B. GmbH, AG oder GmbH & Co. KG) und den Anleger:innen abgeschlossen. Die ÖRS Invest tritt ausschließlich als Vermittler zwischen Anleger:innen und Projektträgern/Unternehmen auf und verfügt zu keinem Zeitpunkt über das eingezahlte Geld der Anleger:innen, da dieses auf ein insolvenzgesichertes Treuhandkonto überwiesen wird.
Was ist ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt?
Wenn Anleger:innen in Projekte und Unternehmen auf der ÖRS Invest Plattform investieren, vergeben sie ein Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt. Diese Form des Nachrangdarlehens beinhaltet zwei besondere Charakteristika: erstens die Nachrangigkeit und zweitens den qualifizierten Rangrücktritt.
Die Nachrangigkeit betrifft die Reihenfolge der Befriedigung aller Gläubiger der Projektgesellschaft bzw. des Unternehmens im Falle einer Insolvenz. Gläubiger eines Nachrangdarlehens werden nach allen erstrangigen Gläubigern (oftmals projektfinanzierende Banken), aber vor den Gesellschaftern bedient.
Mit dem qualifizierten Rangrücktritt vereinbaren Gläubiger und Projektgesellschaft, dass der zu leistende Kapitaldienst (z.B. durch Zahlung von Zinsen und/oder Tilgung des Darlehens) vorerst ausbleibt und aufgeschoben wird, wenn diese Zahlungen zur Insolvenz der Unternehmung führen würden. Erst wenn das Unternehmen durch die Leistung des Kapitaldienstes nicht mehr von einer möglichen Insolvenz bedroht ist, wird er wieder aufgenommen.
Welche Risiken hat das Nachrangdarlehen für die Anleger:innen?
Möchten Anlegerinnen auf der ÖRS Invest Plattform in Projekte oder Unternehmen investieren, handeln sie auf eigene Verantwortung und unter Beachtung ihrer Risikopräferenz. Die ÖRS Invest Plattform kann keinerlei Beratung leisten oder anbieten. Bei einem Nachrangdarlehen besteht für die Anleger:innen grundsätzlich das Risiko des Totalverlusts des investierten Geldes bei dem betroffenen Projekt oder Unternehmen. Ist ein Projekt/Unternehmen von einer Insolvenz betroffen, hat das im Regelfall keine Auswirkung auf andere Projektträger. Eine Nachschusspflicht besteht für die Anleger:innen nicht.
Welche Chancen bietet das Crowdinvesting durch Nachrangdarlehen für Anleger*innen?
Neben der Möglichkeit, selbst ausgewählte Projekte und Unternehmen direkt zu finanzieren, bietet das Nachrangdarlehen aufgrund des höheren Risikos für die Anleger:innen auch höhere Ertragschancen. Dies bedeutet eine Verzinsung, die in der Regel höher ist als bspw. bei einer Tagesgeldanlage. Die ÖRS Invest Plattform achtet hierbei durch die sorgfältige Auswahl auf die Nachhaltigkeit, Transparenz und Vertrauenswürdigkeit der Angebote der Projektträger bzw. Unternehmen.
Wieso ist das Crowdinvesting rechtlich so ausgestaltet?
Unser Ziel bei ÖRS Invest ist es, engagierte Anleger:innen mit Unternehmer:innen und deren innovativen Ideen zusammen zu bringen. Anleger:innen sollen aus einer Vielfalt an sozial-ökologischen Projekten und Unternehmen auswählen und selbst bestimmen können, wo und in welchem Umfang ihr Geld Wirkung entfalten soll. Durch die Vergabe von Nachrangdarlehen ab 250 Euro von Anleger:innen an die Projektträger/Unternehmen können wir dies ermöglichen.
Die Einwerbung von Kapital ist in Deutschland jedoch streng reguliert und unterliegt der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Eine direkte und transparente Beteiligung über Kredite ist Anleger:innen in Deutschland rechtlich verwehrt. Ein Kredit erfüllt in der Regel den Tatbestand des Kreditgeschäfts und ist nur hierfür lizenzierten Institutionen vorbehalten. Das Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt bildet hierbei eine Ausnahme und gewährt engagierten Anleger:innen rechtssichere Rahmenbedingungen.
Zwar wären rechtlich auch andere Formen der Finanzierung, z. B. Genussrechte oder Anleihen denkbar. Allerdings würden die damit verbundenen höheren Kosten die Finanzierung von Projekten und Unternehmen in vielen Fällen wirtschaftlich unattraktiv machen. Das Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt bietet hingegen eine rechtlich einfache, kostengünstige und leicht verständliche Möglichkeit zur Einwerbung von Kapital, ohne das die einwerbende Institution (Unternehmen, Genossenschaft, Verein, Stiftung o.Ä.) oder die kreditgebenden Anleger:innen über eine Banklizenz verfügen müssen.